Autoverwertung: Definition, Schritte, Rechtliches und Alternativen

Wenn das alte Auto nicht mehr durch den TÜV kommt oder der Motor versagt, ist eine Reparatur oftmals zu teuer oder mit Blick auf den Wert des Wagens schlichtweg unwirtschaftlich. Der Begriff „Autoverwertung“ kommt dann ins Spiel. Was mit den ausrangierten Fahrzeugen von Otto-Normalverbrauchern passiert und was es bei der Autoverwertung grundsätzlich zu beachten gibt, ist jetzt Thema.

Was bedeutet Autoverwertung?

Spätestens seit der Abwrackprämie ist der Begriff Autoverwertung in aller Munde. Dabei kümmern sich Unternehmen wie die Autoverwertung Bremen um die ordnungsgemäße Entsorgung des Altfahrzeugs und seiner Bestandteile.

Ordnungsmäße Entsorgung von Altfahrzeugen

Die Autoverwertung oder auch das Fahrzeugrecycling beschreibt das umweltfreundliche Entsorgen von Fahrzeugen, deren Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist. Daraus resultiert die Rückgewinnung von Rohstoffen, welche sich in den Kraftfahrzeugen befinden. Das ökologische Recycling geschieht in drei Schritten:

  • Verwerten: Ein Gutachten kontrolliert zu Beginn das defekte oder verkehrsuntaugliche Auto. Wenn die Reparatur sich als unwirtschaftlich erweist, beginnt der Prozess der Verwertung. Schadstoffhaltige Teile wie der Katalysator und die Batterien sind zu demontieren und fachgerecht zu entsorgt. Beim gesetzlich vorgeschriebenen Trockenlegen sind alle Flüssigkeiten abzusaugen und abzulassen. Autoverwerter bauen wiederverwertbare Teile aus und bereiten diese als Ersatzteile auf. Besonders begehrt sind Sitze, Karosserieteile, Leuchten und Schalter.
  • Kompaktieren: Eine Metallpresse verdichtet den Rahmen und schreddert ihn bei Bedarf. Dieses Verfahren spart Platz und der Transport wird günstiger.
  • Fraktionieren: Eine moderne Schrottpresse zerkleinert zuerst den Rahmen des Fahrzeugs. Anschließend erfolgt die Trennung der Rohstoffe. Magnete ziehen den Stahl an. Auf der Oberfläche treibende Plastikteile werden abgeschöpft.

Rechtliche Grundlagen der Autoverwertung

Laut Umweltbundesamt werden in Deutschland jährlich etwa eine halbe Million Fahrzeuge verschrottet. Dabei entsteht ein Gesamtgewicht von acht bis neun Millionen Tonnen. Das ordnungsgemäße Entsorgen und Wiederverwerten der Fahrzeugteile trägt erheblich zum Umweltschutz bei.

Im Jahr 2000 wurde aus diesem Grund die Altfahrzeug-Richtlinie verabschiedet. Diese stellt neben einer flächendeckenden Infrastruktur zur Recyclingmöglichkeit der Fahrzeuge, auch die „kostenlose Rückgabemöglichkeit von Altfahrzeugen für die Letzthalter / Letzteigentümer“ sicher. Durch dieses Gesetz sind Autohersteller dazu verpflichtet, Fahrzeuge zurückzunehmen und zu verschrotten. Der Konzern muss dabei für die Verfügbarkeit von anerkannten Rücknahmestellen und Demontagebetrieben sorgen. Voraussetzung für die gebührenfreie Rücknahme des Herstellers ist, dass dem Fahrzeug keine erheblichen Bauteile fehlen.

Export von Fahrzeugen als Alternative?

Jährlich werden Millionen Fahrzeuge von Deutschland ins Ausland exportiert – in europäische Ländern und nach Westafrika. Gut erhaltene Altfahrzeuge, die in Deutschland als verkehrsuntauglich gelten, können komplett andernorts weiterverwertet werden. So liegt zwischen Verschrotten und Exportieren nur ein schmaler Grat. Um den Behörden die Entscheidung zu erleichtern, hat das Ministerium eine Leitlinie für die EU-Staaten aufgesetzt. Dadurch wird auch die unsachgemäße, meist aber günstigere Entsorgung im Ausland vermieden.

Was gilt es bei der Verschrottung zu beachten?

  • Nur der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugs kann dieses verschrotten lassen. Dafür muss er das Kfz zuvor bei der Zulassungsstelle abmelden und sich eine Bescheinigung ausstellen lassen.
  • Bei der Übergabe an eine Autoverwertung setzt der Betrieb einen Kaufvertrag auf. Er verpflichtet sich damit, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Unterzeichnen des Vertrags ist notwendig, damit das Fahrzeug angenommen beim Autoverwerter wird.
  • Zur Fahrzeugverwertung muss der Besitzer seinen Personalausweis sowie die Abmeldebestätigung der Behörde und der Versicherung mitbringen. Gegebenenfalls sind auch Fahrzeugpapiere vorzulegen. Sobald der Autoverwerter das Fahrzeug abholt, sind alle Schlüssel auszuhändigen.
  • Abschließend gilt es bei der Kfz-Stelle des Landratsamtes die sachgerechte Entsorgung des Altfahrzeugs nachzuweisen. Die Autoverwertung stellt hierfür ein entsprechendes Schreiben aus. Die Entsorgung eines Fahrzeugs ist für den Halter kostenfrei.

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