Hohe Bußgelder, wenig Punkte: Tuning nach der Punktereform

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Für Autofahrer gibt es seit der Punktereform im Mai einige Neuerungen. Um den Führerschein zu verlieren, sind nun nur noch acht Punkte in Flensburg notwendig. Doch im Zuge der Reform wurde der Katalog auch insofern überarbeitet, dass es für die Vergehen nur noch bis zu drei  Punkte gibt. Vergehen, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, haben keine Punkte mehr zur Folge – wer vor der Reform beispielsweise einen Punkt für das unberechtigte Fahren in einer Umweltzone ansammelte, kann sich über eine Amnestie freuen: dieser Punkt wird ersatzlos gestrichen.

Doch wie sieht es bei Tuningmaßnahmen am Auto aus? Bislang konnte man für Umbauten wie andere Leuchten oder einen anderen Auspuff durchaus einige Punkte sammeln.  Ein nicht regelkonformes Auspuffrohr kostete bislang 20 € und bescherte dem Fahrer auch einen Punkt in Flensburg.Nach der Reform gilt jedoch: kosmetische Verschönerungen am Auto beeinträchtigen nicht unbedingt die Verkehrssicherheit, und somit wurde hier im Zuge der Reform festgelegt, dass es Punkte in Flensburg nur noch für bestimmte Tuningmaßnahmen gibt.

Bußgelder können allerdings trotzdem gefordert werden, so ist es auch bei dem Auspuffrohr, das nicht den Standards entspricht: zwar gibt es nach der Reform nun keinen Punkt mehr, doch das Bußgeld von 20 Euro gilt nach wie vor. Die Höhe des Bußgeldes lässt sich im Übrigen mit einem Bußgeldrechner unkompliziert berechnen.

Was im Bußgeldkatalog zudem „defekte Schalldämpferanlage“ heißt, sollten Autofahrer nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn dieser Begriff kann zum Nachteil von passionierten Autotunern ausgelegt werden: Basteleien am Schalldämpfer können Bußgelder bis zu 30 € verursachen. Aber auch hier gibt es keine Punkte in Flensburg, denn ein fehlender dB-Killer hat keinen negativen Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Wohl aber wird durch die zusätzlich entstehenden Emissionen die Umwelt beeinträchtigt, was die Bußgelder nochmals explodieren lassen könnte: 90 € muss der Fahrzeugfahrer zahlen, wenn er ein Auto fuhr, dessen Betrieb die Umwelt wesentlich beeinträchtigt und dessen „Betriebserlaubnis erloschen“ war – was sich aus den nicht zugelassenen Änderungen ergibt.

Ein Bußgeld von 15 Euro wird fällig, wenn die Zulassungsstelle nicht über meldepflichtige Änderungen am Auto informiert wird. In der Hauptuntersuchung werden diese Änderungen ohnehin entdeckt; die HU lässt sich nicht umgehen, denn je länger die Frist überschritten wurde, desto teurer wird es für den Fahrzeughalter: Bußgelder bis zu 60 € und maximal ein Punkt drohen. Daher ist es besser, die Änderungen am Auto unverzüglich zu melden.Schließlich besteht der Nutzen der Hauptuntersuchung auch darin, dass nicht regelkonforme Tuningmaßnahmen erkannt werden. Dann gibt es auch keine Bußgelder.