Kurzzeitkennzeichen-Versicherung für Probefahrt und Überführung

Wer zu dieser Jahreszeit seinen Traumwagen – für viele von euch sicherlich ein alter Porsche 911 993, ein M3 E46 oder auch ein C63 AMG – kaufen möchte, der hört oftmals vom Besitzer: Da müssen Sie aber Kurzzeitkennzeichen mitbringen. Der Wagen ist über den Winter abgemeldet. Das macht dann die Probefahrt zwar ein kleines bisschen komplizierter, doch die einzelnen Schritte sind an einem Vormittag erledigt. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten, damit die Probe- oder später die Überführungsfahrt nicht von der Polizei gestoppt wird.

Im Prinzip ist das Vorgehen immer gleich: Im ersten Schritt holt sich bei der Versicherung eine Bestätigung für den Versicherungsschutz über bis zu 5 Tage – das kann man extrem einfach zum Beispiel auf der Seite www.kurzzeitkennzeichen.express machen. Hier zahlt man aktuell rund 34,50 Euro für den PKW-Versicherungsschutz in Deutschland. Wer den Traumwagen in der Tat erst einmal nur Probefahren will und noch nicht davon ausgeht, dass er ihn auch gleich kauft, der entscheidet sich natürlich für die Ein-Tages-Variante. Dann kostet der Spaß nur 14,49 Euro. Online bestellt und bezahlt, bekommst du dann eine eVB-Nummer per Mail zugeschickt, die den Versicherungsschutz bei der Zulassungsstelle nachweist.

Mit eVB-Nummer ausgerüstet geht es dann zur Zulassungsstelle. Die darf sich auch gerne an dem Ort befinden, an dem sich der zu testende oder zu überführende Wagen befindet. Neben der eVB benötigt ihr dann noch euren Personalausweis, einen Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief, sowie einen Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU/TÜV). Sollte der Wagen, den ihr probefahren wollt, keine HU haben, sieht es leider düster aus. In diesem Falle darf das Kurzzeitkennzeichen nur dafür benutzt werden, zur nächsten HU-Prüfstelle oder zur nächsten Werkstatt zu fahren.

Generell gilt das Kurzzeitkennzeichen nur in Deutschland, wer Deutschland mit dem Fahrzeug und Kurzzeitkennzeichen verlässt, der benötigt mindestens noch eine „Grüne Karte“, die beim Bestellen der eVB-Nummer mit bestellt werden kann. Mit ihr ist die Benutzung in mehreren europäischen Ländern zumindest geduldet.