Änderungen im Bußgeldkatalog 2020

Gerade haben wir noch erleichtert aufgeatmet, da die Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Autobahnen abermals abgelehnt wurde, jetzt bekommen wir doch noch Schnappatmung: der neue Bußgeldkatalog 2020 ist da und ab sofort (28. April 2020) gültig.

Zwar darf auf der Autobahn weiterhin das rechte Pedal ins Bodenblech gedrückt werden, sollte aber ein Verkehrsschild mit einer Begrenzung in Sicht kommen, hält man sich in Zukunft lieber noch penibler an die „Geschwindigkeitsempfehlung“.

Höhere Strafen und schnellerer Führerscheinverlust mit dem neuen Bußgeldkatalog 2020

Bußgeldkatalog 2020 Tempolimit

Nachdem zum Jahreswechsel bereits neue Regelungen und höhere Strafen für Falschparker, Vergehen bezüglich der Bildung einer Rettungsgasse und dem Abstandhalten zu Fahrradfahrern angekündigt wurden, treten diese nun nicht nur in Kraft, sondern werden auch um einen drastisch überarbeiteten Strafenkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen ergänzt.

Neu ist dabei eine Verdopplung der Bußgelder im niedrigeren Überschreitungsbereich bis 20km/h sowohl inner- als auch außerorts. Oberhalb dieser Grenze wird es jetzt jedoch nicht nur empfindlich teurer, sondern es drohen auch sehr viel schneller Punkte und Fahrverbote.

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden zukünftig empfindlich geahndet

Außerorts gelten ab der Einführung folgende Bußgeldsätze:

• bis 10 km/h: 20 Euro (bislang 10 Euro)
• 11 – 15 km/h: 40 Euro (bislang 20 Euro)
• 16 – 20 km/h: 60 Euro (bislang 30 Euro)
• 21 – 25 km/h: 70 Euro + 1 Punkt
• 26 – 30 km/h: 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot, erst bei zweimaliger Überschreitung in einem Jahr)
• 31 – 40 km/h: 120 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot, erst bei zweimaliger Überschreitung in einem Jahr)
• 41 – 50 km/h: 160 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
• 51 – 60 km/h: 240 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
• 61 – 70 km/h: 440 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
• über 70 km/h: 600 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Innerorts muss zukünftig noch tiefer in den Geldbeutel gegriffen werden und noch früher der Gang zur Führerscheinstelle angetreten werden:

• bis 10 km/h: 30 Euro (bislang 15 Euro)
• 11 – 15 km/h: 50 Euro (bislang 25 Euro)
• 16 – 20 km/h: 70 Euro (bislang 35 Euro)
• 21 – 25 km/h: 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
• 26 – 30 km/h: 100 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot, erst bei zweimaliger Überschreitung in einem Jahr)
• 31 – 40 km/h: 160 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
• 41 – 50 km/h: 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
• 51 – 60 km/h: 280 Euro + 2 Punkte + 2 Monat Fahrverbot
• 61 – 70 km/h: 480 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
• über 70 km/h: 680 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Fahrverbote werden noch konsequenter durchgesetzt

Doch nicht nur die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ist zukünftig ausschlaggebend, sondern auch die Anzahl der Verstöße. Bisher wurde man nur bei mehrmaligem Vergehen aufs Amt zur Abgabe der Fahrerlaubnis gebeten. Sprich: Erst wer innerhalb eines Jahres außerorts zweimal mit über 26 km/h gemessen wird, gilt laut § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) als Wiederholungstäter.

Mit der neuen Regelung winkt somit schon für „Ersttäter“ bei einer dieser Überschreitung außerorts ein Monat Fahrverbot. Innerorts gilt diese Regelung bereits ab 21 km/h über der Begrenzung.
Also ab dem 28. April 2020 immer daran denken, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bekommt man keine Preisgelder und Meisterschaftspunkte, sondern wird schnell mit der schwarzen Flagge aus dem Rennen gezogen.