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Die Autobeleuchtung im Winter

Winterzeit ist Nebelzeit. Dichte Nebeldecken zerren aber nicht nur an der Stimmung, sie sind ganz schön gefährlich. Vor allem Autofahrern werden sie zum Verhängnis. Umso wichtiger ist eine gut funktionierende Lichtanlage. Mindestens einmal pro Jahr muss ein Fachmann ran. Die Realität aber sieht anders aus: Nur die wenigsten Fahrer lassen ihr Licht regelmäßig überprüfen. Ihre Bequemlichkeit bringt aber nicht nur sie selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Mit hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg werden Nachlässigkeiten geahndet. Doch wie wird es eigentlich richtig gemacht?

Auto-Lichtanlage – der ADAC ist unzufrieden

Erst kürzlich hat der ADAC deutsche Autofahrer auf die Probe gestellt. Das Ergebnis der Lichttestaktion ist ernüchternd. Von den 6000 Testfahrzeugen hatten stolze 72 % mindestens einen Mangel an der Lichtanlage. Auch die Einstellung der Beleuchtung ließ zu wünschen übrig. Bei jedem dritten Fahrzeug waren die Scheinwerfer entweder zu hoch oder zu niedrig eingestellt. Beides kann im Winter ein böses Ende nehmen. Zu hoch eingestellte Scheinwerfer blenden, zu niedrige eingestellte leuchten schlecht. Und es kommt sogar noch schlimmer: Laut ADAC sind viele Fahrer bei Dämmerung und schlechten Sichtverhältnissen sogar ganz ohne Licht auf der Straße unterwegs. Entweder sie vergessen es einfach oder sie vertrauen zu sehr auf die Automatik ihrer Lichtanlage. Zu dumm nur, dass diese erst bei Finsternis reagiert. Bei Nebel springt sie oft überhaupt nicht an. Nicht selten liegt es auch an einer defekten Lichtmaschine, die zu spät erkannt wird.

Die Lichtmaschine Reparieren lassen

An der Lichtmaschine sind viele sehr wichtige Funktionen gebunden. So wird die Autobatterie auf jeder Fahrt wieder aufgeladen. Auch die Lüftung, das gesamte Bordsystem und die Heizung sind auf die Lichtmaschine angewiesen. Die Lichtmaschine wird angetrieben mit einem Keilrippenriemen oder nur Keilriemen. Sollte das einmal kaputt gehen, kann man es daran erkennen, dass es möglicherweise Schwierigkeiten beim Anlassen des Motors gibt oder dass die Ladekontrolllampe aufblinkt. Es kann auch sein, dass sich die Autobatterie schneller entlädt und sich nicht wieder vollständig aufladen lässt. Auch ein quietschendes Geräusch des Keilriemens sollte einen hellhörig werden lassen und wenn der Motor ganz stehen bleibt, ist spätestens dann Handlungsbedarf.

Zunächst sollten Sie sich sicher sein, dass es wirklich an der Lichtmaschine liegt. Dabei ist es eine gute Idee, bei mehreren Werkstätten eine Meinung einzuholen. Bei neuen Autos ist es beinahe unmöglich selbst zu reparieren. Es sollte vorab auch geklärt werden, ob ein Austausch unausweichlich ist oder ob man vielleicht doch reparieren kann.

Wenn schlussendlich entschieden wird, dass die Lichtmaschine ausgetauscht werden muss, kann diese die Vertragswerkstatt tun aber auch eine freie Werkstatt. Wer die Kosten bei der Vertragswerkstatt spart und aus diesem Grund eine freie Werkstatt aufsucht, sollte einen Blick mehr auf die Ersatzteile riskieren. Wer auf Nummer sichergehen will, kann sich sein Ersatzteil auch selbst in diversen Onlineshops besorgen. Auf Daparto.de kann man in die Suchmaske alle wichtigen Details eintragen und gezielt nach der richtigen Lichtmaschine suchen. Das Portal bietet gerade für Neulinge viele wichtige Informationen zu den verschiedenen Ersatzteilen.

Es werde Licht – wann ist der richtige Zeitpunkt?

Eigentlich kann es keine Missverständnisse beim Ein- und Ausschalten des Autolichts geben. Die Straßenverkehrsordnung schreibt den richtigen Zeitpunkt exakt vor. Gemäß §17 müssen Autofahrer bei Dämmerung, miserabler Sicht oder einsetzender Dunkelheit umgehend das Licht einschalten. Das Tagfahrlicht ist hier nicht mehr ausreichend. Schließlich befindet es sich nur an der Vorderseite des Fahrzeugs. Das Heck bleibt unbeleuchtet.

Bildet sich eine dicke Nebeldecke, kommt die Nebelschlussbeleuchtung zum Einsatz. So wird das Auto auch von hinten besser erkannt. Auch bei Starkregen verbessert sie die Sicht. Doch Vorsicht: Fahrer dürfen die Beleuchtung nur aktivieren, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt und sie maximal mit 50 km/h unterwegs sind.

Diese Strafen drohen bei falscher Beleuchtung

Wer bei Nebel oder Regen ohne Abblendbeleuchtung fährt, zahlt innerorts 25 Euro. Außerorts drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Aktiviert ein Fahrer bei freier Sicht die Nebelleuchte- oder Scheinwerfer, fallen 20 Euro an. Auch doppelt gemoppelt kostet extra: Wer auf gut beleuchteten Straßen mit Fernstrahler unterwegs ist, muss mit einer Strafe von 10 Euro rechnen. Führt die Überbelichtung zum Sachschaden, sind es 35 Euro.

Kann ein Fahrer nicht mehr rechtzeitig abblenden, drohen 20 Euro Strafe. Gefährdet er mit dem Fernstrahler einen anderen Verkehrsteilnehmer, erhöht sich die Strafgebühr auf 25 Euro. Ähnliches gilt beim Fahren mit verschmutzten Scheinwerfern.

Sind die Sichtverhältnisse außerorts durch Schnee, Regen oder Nebel tagsüber stark beeinträchtigt und verzichtet der Fahrer trotzdem auf Abblendbeleuchtung, riskiert er einen Strafpunkt in Flensburg. In anderen europäischen Ländern wie Norwegen, Dänemark, Estland oder Italien herrscht bereit Lichtpflicht – in Deutschland bislang nicht. Trotzdem sollten Autofahrer auch hierzulande tagsüber unbedingt das Licht einschalten.