Welche Autoversicherung brauche ich?

BMW_1MCoupe_off-(55)

Ein Kraftfahrzeug kann umfassend versichert werden. Es gibt sowohl eine Pflichtversicherung als auch freiwillige Versicherungen. Jeder Autofahrer sollte überlegen, welche Autoversicherung er unbedingt benötigt und welche Versicherungen eventuell überflüssig sind. Wegen der vielen verschiedenen Angebote lohnt sich immer ein Versicherungsvergleich, damit die Kfz-Versicherung nicht zu teuer wird.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss jeder Fahrzeughalter abschließen
Wer ein Auto anmelden möchte, muss nachweisen, dass er eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Als Nachweis erhält der Versicherte von der Versicherungsgesellschaft eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung richten sich nach dem persönlichen Schadensfreiheitsrabatt des Versicherten sowie nach der Typklasse des Fahrzeugs und nach dem Wohnort des Fahrzeughalters. Über die Kfz-Haftpflichtversicherung sind Schäden abgedeckt, die das Fahrzeug einem Dritten im Straßenverkehr zufügt.

Welche KFZ-Versicherung passt zu mir?
Neben der Pflichtversicherung können Autobesitzer freiwillig eine Teilkaskoversicherung, eine Vollkaskoversicherung oder einen Schutzbrief abschließen. Auch hier gibt es unterschiedliche Angebote, die sich erheblich im Preis unterscheiden können.
Eine Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am Fahrzeug, die durch Diebstahl, Explosion, Brand, Glasbruch, Marderbisse, Kurzschluss, höhere Gewalt oder durch Haarwild entstehen­.

Diese Risiken deckt auch die Vollkaskoversicherung ab, sie übernimmt außerdem Schäden, die durch Vandalismus, einen selbst verschuldeten Unfall oder durch Fahrerflucht verursacht werden. Fahrzeuge, die durch einen Autokredit finanziert werden, sollten immer mit einer Vollkaskoversicherung abgesichert werden. Einige Kreditinstitute machen den Abschluss einer Vollkaskoversicherung sogar zur Bedingung, wenn sie ein Fahrzeug finanzieren. Allerdings sollte der Versicherte darauf achten, dass die Vollkaskoversicherung bei einem Totalschaden den Neuwert des Fahrzeugs ersetzt und nicht nur den Zeitwert. Sonst muss der Versicherungsnehmer nach einem Unfall noch einen Teil des Darlehens abzahlen, obwohl das Fahrzeug verschrottet wurde.

Sowohl bei der Teilkaskoversicherung als auch bei der Vollkaskoversicherung kann ein Selbstbehalt des Versicherten vereinbart werden. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei einem Schaden einen festen Betrag selbst bezahlen muss. Durch den Selbstbehalt sinkt der Versicherungsbeitrag für die Kaskoversicherung.

Autorenempfehlung: Machen Sie den Test auf www.directline.de welche KFZ-Versicherung zu Ihnen passt.