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Die richtige Versicherung für das Auto finden

Viele Versicherer werben jetzt um neue Kunden für die Autoversicherung. Der 30. November ist in vielen Verträgen immer noch der Stichtag, bis zu dem für das kommende Jahr gekündigt werden kann. Die Preise unterscheiden sich erheblich, aber auch die Leistungen werden durch verschiedene Tarifmodelle stark differenziert. Wieviel Versicherung ist sinnvoll und nötig?

Ablauftermin und Schadenfreiheitsrabatt prüfen

Zunächst sollten wechselwillige Autofahrer mit einem Blick in den Versicherungsschein oder die Beitragsrechnung prüfen, ob ihr Vertrag überhaupt kündbar ist. Durch Einführung einer sogenannten flexiblen Hauptfälligkeit ist der 1. Januar nicht mehr überall der Ablauftermin. Bei einem abweichenden Vertragsbeginn gilt: Die Kündigung muss spätestens einen Monat vorher beim Versicherer eingegangen sein, also bei einem Versicherungsjahr, das am 1. Juli beginnt, bis Ende Mai. Auch beim Schadenfreiheitsrabatt geht es nicht mehr so einheitlich wie früher zu. Rabattschutz-Vereinbarungen verhindern zwar die Rückstufung nach einem Unfall, der geringere Beitragssatz muss aber von einem neuen Versicherer nicht anerkannt werden. Die Übernahme von Sondereinstufungen sollte deshalb unbedingt vor dem Neuabschluss geklärt sein.

Haftpflichtversicherung – nur für die anderen?

Ohne Nachweis einer Haftpflichtversicherung wird kein Auto zugelassen. Ein Wechsel ist trotzdem möglich, die Zulassungsstelle wird darüber automatisch informiert. Zwar ist der Deckungsumfang zum Schutz der Verkehrsopfer in vielen Teilen durch das Pflichtversicherungsgesetz festgelegt. Trotzdem gibt es bedeutende Unterschiede. Wichtig ist vor allem eine hohe Deckungssumme, zum Beispiel 100 Millionen Euro. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen sind keinesfalls ausreichend – es besteht das Risiko, dass der Verursacher eines schweren Unfalls auf Kosten in Millionenhöhe sitzenbleibt. Interessant für Mietwagen-Urlauber ist die in guten Haftpflichtversicherungen enthaltene sogenannte Mallorca-Deckung, die den Versicherungsschutz ausländischer Mietwagen den deutschen Standards angleicht. Statt der Kraftfahrt-Unfallversicherung, die nach einer Neuregelung des Schadensersatzrechts praktisch überflüssig geworden ist, bieten einige Versicherer im Rahmen der Haftpflichtversicherung einen Unfallversicherungsschutz für den Fahrer an. Er wird dabei so gestellt, als sei er ein Insasse, der nicht am Steuer saß. Damit kann er bei Unfallverletzungen Ansprüche gegen seine eigene Versicherung geltend machen.

Darf es etwas mehr sein? Die Kaskoversicherung

Für Neuwagen und junge Gebrauchte ist eine Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) zu empfehlen. Sie enthält die Gefahren der Teilkasko (insbesondere Brand, Diebstahl, Hagel und andere Naturgefahren, Wildunfälle, Glasbruch), deckt zusätzlich aber auch selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus ab. Genaues Hinsehen ist bei den unterschiedlichen Deckungskonzepten gefragt. So versichert die AdmiralDirekt in ihrem Basisschutz zwar Schäden durch Marderbiss. Aber erst in den umfassenderen Paketen Komfort und Premium besteht auch Versicherungsschutz für die – wesentlich teureren – Folgeschäden, die nach einer Beschädigung der Kabel am Motor entstehen können. Wichtig sind zudem der Verzicht auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel Missachten einer roten Ampel) sowie eine Neupreisentschädigung (Neuwagen) bzw. Kaufpreisentschädigung (Gebrauchtwagen) während der ersten zwei bis drei Versicherungsjahre.

Tarifmerkmale ehrlich angeben

Kraftfahrtversicherungen gibt es bei gebundenen Vermittlern, die nur die Produkte eines Unternehmens verkaufen, bei Versicherungsmaklern und Vergleichsportalen mit einem breiteren (aber dennoch nicht vollständigen) Marktüberblick und bei Direktversicherern. Hier sind die Preise günstiger, weil keine Provision gezahlt wird, dafür fehlt es aber in der Regel an einer individuellen Beratung. Tarifmerkmale wie Fahrleistung und Fahreralter sollten wahrheitsgemäß angegeben werden, ansonsten drohen im Schadenfall Vertragsstrafen.